{"id":605,"date":"2012-12-02T03:04:29","date_gmt":"2012-12-02T03:04:29","guid":{"rendered":"http:\/\/leltec.de\/?page_id=605"},"modified":"2020-09-13T14:15:39","modified_gmt":"2020-09-13T14:15:39","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.leltec.com\/?page_id=605","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;3.22&#8243;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;3.26.7&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; custom_padding=&#8220;|14px||14px|false|false&#8220; border_radii=&#8220;on|6px|6px|6px|6px&#8220; box_shadow_style=&#8220;preset6&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Leltec GmbH<\/p>\n<p>1.Allgemeines<\/p>\n<p>Zum Angebot der Leltec GmbH, im folgenden Werkunternehmer genannt, geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur ann\u00e4hernd als Ma\u00df- und Gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Ma\u00df- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. An diesen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor.<\/p>\n<p>Sie d\u00fcrfen ohne Einverst\u00e4ndnis des Werkunternehmers Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht oder auf sonstige Weise missbr\u00e4uchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen F\u00e4llen nach Aufforderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umst\u00e4nde, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unm\u00f6glich gemacht wird.<\/p>\n<p>Als solche Umst\u00e4nde sind auch \u00c4nderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchf\u00fchrung notwendig sind. Der Kunde hat in F\u00e4llen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus \u00a7 8 Nr. 3 VOB\/B, wenn f\u00fcr Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erkl\u00e4rt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.<\/p>\n<p>2.Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/p>\n<p>Bei einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht, haftet der Verk\u00e4ufer nach den gesetzlichen Bestimmungen<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und f\u00fcr eingebautes Material betr\u00e4gt 1 Jahr.\u00a0<\/p>\n<p>Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu setzen.<\/p>\n<p>Der Kunde hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verf\u00fcgung steht. Ist der Werkunternehmer zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.Bei einer Verletzung des Lebens des K\u00f6rpers oder der Gesundheit die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den aus Verzug, die auf einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei Neuerrichtung von Aufzuganlagen gilt:<\/p>\n<p>Sollte eine Fremdfirma mit der Wartung beauftragt werden oder sonst wie in die Aufzuganlage eingreifen erlischt der Garantie und Gew\u00e4hrleistungsanspruch. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und\/oder Beschr\u00e4nkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstst\u00e4ndige Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat. Anspr\u00fcche des Kunden auf Ersatz vergeblicher. Aufwendungen statt des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3.Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>Soweit die anl\u00e4sslich von Reparaturen eingef\u00fcgten Ersatzteile o. \u00c4. nicht wesentliche Bestandteile werden, beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4rt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingef\u00fcgten Teile heraus verlangen.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Kosten der Zur\u00fcckholung und des Ausbaus tr\u00e4gt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeit und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 S\u00e4tze1 und 2 entsprechend.<\/p>\n<p>4.Gemeinsame Bestimmungen f\u00fcr Leistungen, Reparaturen und Verk\u00e4ufe Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verk\u00e4ufers inkl. Mehrwertsteuer. Alle Rechnungsbetr\u00e4ge sind sofort nach Rechnungserteilung in der angegebenen Frist zu zahlen. Nach der ersten Mahnung die nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen wird, \u00fcbernimmt die weitere Forderung ein Inkasso-B\u00fcro.<\/p>\n<p>Teilzahlungen bei Verk\u00e4ufen sind nur m\u00f6glich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. F\u00fcr Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufma\u00df und Zeit berechnet. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer im Angebot aufgef\u00fchrt und so auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>5.Gerichtsstand<\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Auftraggebern, einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verk\u00e4ufers, hier 47546 Kleve.<\/p>\n<p>Bei maschinellen und elektrotechnischen\/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsf\u00e4higkeit hat, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche abweichend von Abs. 1 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich daf\u00fcr entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung f\u00fcr die Dauer der Verj\u00e4hrungsfrist nicht zu \u00fcbertragen. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur f\u00fcr in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (\u00a7 12 Nr. 2).Ist der Werkunternehmer zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>6.Abnahme und Abnahmeverzug<\/p>\n<p>Die Abnahme gilt nach Fertigstellung und erfolgreichen Funktionstest des Objektes und gegebenenfalls erforderlicher T\u00dcV Sachverst\u00e4ndigenabnahme. Die Leltec GmbH wird M\u00e4ngel die durch den Kunden nach Fertigstellung festgestellt werden\/wurden, sofern zutreffend beseitigen.<\/p>\n<p>7. F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den gilt Folgendes:<\/p>\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, haftet der Verk\u00e4ufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.<\/p>\n<p>Schadenersatzanspr\u00fcche f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit sind ausgeschlossen. Schadenersatzanspr\u00fcche aus Verzug, die auf einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des K\u00e4ufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unber\u00fchrt. Die Haftungsausschl\u00fcsse oder Beschr\u00e4nkungen gelten nicht, sofern der Verk\u00e4ufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>Der Anspruch des K\u00e4ufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8. Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken und betrifft ausschlie\u00dflich Bestandskunden die von der Leltec GmbH betreut werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Er\u00f6ffnung eines Kundenkontos<\/li>\n<li>Kontakt- und Adressverwaltung<\/li>\n<li>Kommunikation zur Abwicklung von Angeboten- und Rechnungsversand,<\/li>\n<li>Abwicklung und Durchf\u00fchrung der elektronischen Komunikation, e-mail, Telefon, FAX<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a09. sonstiges<\/p>\n<p>Bei Eingriffen in die Sicherheitstechnischen Komponenten der Aufzuganlage durch den Kunden, beh\u00e4lt sich die Leltec GmbH, das Recht der au\u00dferordentlichen\/fristlosen K\u00fcndigung der Servicevertr\u00e4ge vor.<\/p>\n<p>Sollten Rechnungen nur schleppend oder gar nicht bezahlt werden beh\u00e4lt sich die Leltec GmbH das Recht der fristlosen K\u00fcndigung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Leltec GmbH Aufzug &amp; F\u00f6rdertechnik Stand: September 2020<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Leltec GmbH 1.Allgemeines Zum Angebot der Leltec GmbH, im folgenden Werkunternehmer genannt, geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur ann\u00e4hernd als Ma\u00df- und Gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Ma\u00df- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. 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An diesen Unterlagen beh&auml;lt sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor.\n<\/p>\n\n<p>\n\tSie d&uuml;rfen ohne Einverst&auml;ndnis des Werkunternehmers Dritten nicht zug&auml;nglich gemacht oder auf sonstige Weise missbr&auml;uchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen F&auml;llen nach Aufforderung unverz&uuml;glich zur&uuml;ckzusenden. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umst&auml;nde, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unm&ouml;glich gemacht wird.\n<\/p>\n\n<p>\n\tAls solche Umst&auml;nde sind auch &Auml;nderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchf&uuml;hrung notwendig sind. Der Kunde hat in F&auml;llen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus &sect; 8 Nr. 3 VOB\/B, wenn f&uuml;r Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erkl&auml;rt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.\n<\/p>\n\n<p>\n\tKosten f&uuml;r die nicht durchgef&uuml;hrten Auftr&auml;ge\n<\/p>\n\n<p>\n\tDa Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird - im Falle, dass keine Gew&auml;hrleistungsarbeiten vorliegen der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgef&uuml;hrt werden kann, weil:\n<\/p>\n\n<ul>\n\t<li>\n\t\tder beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht\n\t<\/li>\n\t<li>\n\t\tfestgestellt werden konnte der Kunde den vereinbarten Termin schuldhart\n\t<\/li>\n\t<li>\n\t\tvers&auml;umt der Auftrag w&auml;hrend der Durchf&uuml;hrung zur&uuml;ckgezogen wurde; die\n\t<\/li>\n\t<li>\n\t\tEmpfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich\n\t<\/li>\n\t<li>\n\t\tUnterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.\n\t<\/li>\n<\/ul>\n\n<p>\n\tGew&auml;hrleistung und Haftung\n<\/p>\n\n<p>\n\tDie Gew&auml;hrleistungsfrist f&uuml;r alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und f&uuml;r ein eingebautes Material betr&auml;gt 1 Jahr. F&uuml;r Bauleistungen gilt die VOB\/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB\/C. F&uuml;r verdeckte M&auml;ngel 5 Jahre. Bei Neu und Umbauten gelten die Garantie und Gew&auml;hrleistungsbedingungen der Hersteller, in der Regel 2 Jahre Garantie auf sichtbare und 5 Jahre auf verdeckte M&auml;ngel\n<\/p>\n\n<p>\n\t2.Gew&auml;hrleistung und Haftung\n<\/p>\n\n<p>\n\tBei einer Verletzung des Lebens, des K&ouml;rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung des Verk&auml;ufers oder einer vors&auml;tzlichen oder fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruht, haftet der Verk&auml;ufer nach den gesetzlichen Bestimmungen\n<\/p>\n\n<p>\n\tDie Gew&auml;hrleistungsfrist f&uuml;r alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und f&uuml;r eingebautes Material betr&auml;gt 1 Jahr. F&uuml;r Bauleistungen gilt die VOB\/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB\/C. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherf&uuml;llung zu setzen.\n<\/p>\n\n<p>\n\tDer Kunde hat insbesondere daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf&uuml;hrung der Nacherf&uuml;llung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verf&uuml;gung steht. Ist der Werkunternehmer zur Nacherf&uuml;llung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen. Schl&auml;gt die Nacherf&uuml;llung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Verg&uuml;tung zu mindern oder vom Vertrag zur&uuml;ckzutreten.Der R&uuml;cktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.Bei einer Verletzung des Lebens des K&ouml;rpers oder der Gesundheit die auf einer fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vors&auml;tzlichen oder fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreter oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt f&uuml;r sonstige Sch&auml;den, die auf einer grob fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vors&auml;tzlichen oder grob fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruhen. F&uuml;r sonstige Sch&auml;den, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrl&auml;ssigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzanspr&uuml;che f&uuml;r sonstige Sch&auml;den bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrl&auml;ssigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht f&uuml;r sonstige Sch&auml;den aus Verzug, die auf einfacher Fahrl&auml;ssigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unber&uuml;hrt.\n<\/p>\n\n<p>\n\tBei Neuerrichtung von Aufzuganlagen gilt:\n<\/p>\n\n<p>\n\tSollte eine Fremdfirma mit der Wartung beauftragt werden oder sonst wie in die Aufzuganlage eingreifen erlischt der Garantie und Gew&auml;hrleistungsanspruch.Die vorstehenden Haftungsausschl&uuml;sse und\/oder Beschr&auml;nkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstst&auml;ndige Garantie f&uuml;r die Beschaffenheit der Sache &uuml;bernommen hat. Anspr&uuml;che des Kunden auf Ersatz vergeblicher. Aufwendungen statt des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unber&uuml;hrt.\n<\/p>\n\n<p>\n\t3.Eigentumsvorbehalt\n<\/p>\n\n<p>\n\tSoweit die anl&auml;sslich von Reparaturen eingef&uuml;gten Ersatzteile o. &Auml;. nicht wesentliche Bestandteile werden, beh&auml;lt sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den R&uuml;cktritt vom Vertrag erkl&auml;rt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingef&uuml;gten Teile heraus verlangen.\n<\/p>\n\n<p>\n\tS&auml;mtliche Kosten der Zur&uuml;ckholung und des Ausbaus tr&auml;gt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeit und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 S&auml;tze1 und 2 entsprechend.\n<\/p>\n\n<p>\n\t4.Gemeinsame Bestimmungen f&uuml;r Leistungen, Reparaturen und Verk&auml;ufe Preise und Zahlungsbedingungen\n<\/p>\n\n<p>\n\tDie Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verk&auml;ufers inkl. Mehrwertsteuer. Alle Rechnungsbetr&auml;ge sind sofort nach Rechnungserteilung in der angegebenen Frist zu zahlen. Nach der ersten Mahnung die nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen wird, &uuml;bernimmt die weitere Forderung ein Inkasso-B&uuml;ro, was beinhaltet: Das diese der Ansprechpartner sind.\n<\/p>\n\n<p>\n\tTeilzahlungen bei Verk&auml;ufen sind nur m&ouml;glich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. F&uuml;r Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufma&szlig; und Zeit berechnet. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.\n<\/p>\n\n<p>\n\t5.Gerichtsstand\n<\/p>\n\n<p>\n\tF&uuml;r s&auml;mtliche gegenw&auml;rtigen und zuk&uuml;nftigen Anspr&uuml;che aus der Gesch&auml;ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie&szlig;lich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie&szlig;licher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verk&auml;ufers. Gem&auml;&szlig; vorgenannten Regelungen gilt bei der Ausf&uuml;hrung von Bauleistungen die VOB\/B als Ganzes. &sect; 13 Nr. 4 VOB\/B (Fassung 2002) hat folgenden Inhalt:\n<\/p>\n\n<p>\n\tBei maschinellen und elektrotechnischen\/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsf&auml;higkeit hat, betr&auml;gt die Verj&auml;hrungsfrist f&uuml;r M&auml;ngelanspr&uuml;che abweichend von Abs. 1 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich daf&uuml;rentschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung f&uuml;r die Dauer der Verj&auml;hrungsfrist nicht zu &uuml;bertragen. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur f&uuml;r in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (&sect; 12 Nr. 2).Ist der Werkunternehmer zur Nacherf&uuml;llung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung erf&uuml;llen.\n<\/p>\n\n<p>\n\t6.Abnahme und Abnahmeverzug\n<\/p>\n\n<p>\n\tNimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgem&auml;&szlig; ab, ist der Verk&auml;ufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig &uuml;ber den Gegenstand zu verf&uuml;gen und den Kunden mit angemessen verl&auml;ngerter Nachfrist zu beliefern. Unber&uuml;hrt davon bleibendie Rechte des Verk&auml;ufers, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zur&uuml;ckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verk&auml;ufer 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entsch&auml;digung ohne Nachweis fordern, sofernnicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tats&auml;chlich h&ouml;heren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten. Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.\n<\/p>\n\n<p>\n\t7. F&uuml;r sonstige Sch&auml;den gilt Folgendes:\n<\/p>\n\n<p>\n\tF&uuml;r Sch&auml;den, die auf einer grob fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung des Verk&auml;ufers oder auf einer vors&auml;tzlichen oder grob fahrl&auml;ssigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruhen, haftet der Verk&auml;ufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. F&uuml;r Sch&auml;den, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrl&auml;ssigkeit des Verk&auml;ufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verk&auml;ufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.\n<\/p>\n\n<p>\n\tSchadenersatzanspr&uuml;che f&uuml;r sonstige Sch&auml;den bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrl&auml;ssigkeit sind ausgeschlossen. Schadenersatzanspr&uuml;che aus Verzug, die auf einfacher Fahrl&auml;ssigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des K&auml;ufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unber&uuml;hrt. Die Haftungsausschl&uuml;sse oder Beschr&auml;nkungen gelten nicht, sofern der Verk&auml;ufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f&uuml;r die Beschaffenheit der Sache &uuml;bernommen hat.\n<\/p>\n\n<p>\n\tDer Anspruch des K&auml;ufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unber&uuml;hrt.\n<\/p>\n\n<p>\n\t8. sonstiges\n<\/p>\n\n<p>\n\tBei Eingriffen in die Sicherheitstechnischen Komponenten der Aufzuganlage durch den Kunden, beh&auml;lt sich die Leltec GmbH, das Recht der au&szlig;erordentlichen\/fristlosen K&uuml;ndigung der Servicevertr&auml;ge vor.\n<\/p>\n\n<p>\n\t&nbsp;\n<\/p>\n\n<p>\n\tLeltec GmbH Aufzug &amp; F&ouml;rdertechnik Stand: Oktober 2013\n<\/p>\n\n<p>\n\t&nbsp;\n<\/p>\n","_et_gb_content_width":"","_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"class_list":["post-605","page","type-page","status-publish","hentry"],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false,"et-pb-post-main-image":false,"et-pb-post-main-image-fullwidth":false,"et-pb-portfolio-image":false,"et-pb-portfolio-module-image":false,"et-pb-portfolio-image-single":false,"et-pb-gallery-module-image-portrait":false,"et-pb-post-main-image-fullwidth-large":false,"et-pb-image--responsive--desktop":false,"et-pb-image--responsive--tablet":false,"et-pb-image--responsive--phone":false},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/www.leltec.com\/?author=2"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"&nbsp; &nbsp; &nbsp; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Leltec GmbH 1.Allgemeines Zum Angebot der Leltec GmbH, im folgenden Werkunternehmer genannt, geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur ann\u00e4hernd als Ma\u00df- und Gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Ma\u00df- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. 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